Veröffentlicht am
19.6.2025
von Stefan Traut

Klimaanpassungsgesetz 2025 – Welche Pflichten gelten jetzt für Eigentümer?

Klimaanpassungsgesetz 2025 – Welche Pflichten gelten jetzt für Eigentümer?
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Extreme Wetterlagen, Starkregen und Hitzeperioden stellen Städte und Gebäude vor neue Herausforderungen. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG), das im Frühjahr 2024 beschlossen wurde und 2025 in Kraft tritt, verpflichtet erstmals bundesweit zur Vorsorge. Doch was genau gilt für private Eigentümer – und wie betrifft das Hausbesitzer in Kassel und Umgebung?

1. Was regelt das Klimaanpassungsgesetz überhaupt?

Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zur Erstellung verbindlicher Klimaanpassungsstrategien. Dabei geht es unter anderem um:

  • Starkregenvorsorge und Überflutungsschutz
  • Hitzeschutz bei Gebäuden
  • klimaangepasste Begrünung (z. B. Dächer, Fassaden)
  • Entsiegelung und Wasserrückhalt

Kommunen müssen künftig prüfen, wie sich neue Bauvorhaben auf das lokale Mikroklima auswirken. Eigentümer wiederum werden beim Bauen oder Sanieren stärker eingebunden – etwa durch Empfehlungen zur Dachbegrünung oder zur Regenwassernutzung.

(Quelle: www.bmuv.de – Klimaanpassungsgesetz, Beschlusstext)

2. Gibt es direkte Pflichten für Hauseigentümer?

Direkte, bundesweite Pflichten für Privatpersonen enthält das Gesetz (noch) nicht. Dennoch ergibt sich indirekter Handlungsdruck, z. B. durch:

  • Vorgaben in Bebauungsplänen (z. B. Begrünungspflicht für Garagendächer)
  • neue Standards bei der Baugenehmigung
  • höhere Anforderungen an die Versickerung von Regenwasser auf Grundstücken
  • Versicherungsschutz nur bei Anpassung an Starkregenrisiken

Beispiel Kassel: In neuen Baugebieten wie im Lindenberg-Quartier oder in Forstbachweg gelten bereits ökologische Mindeststandards – etwa zur Flächenentsiegelung und Fassadenbegrünung (Quelle: www.kassel.de).

3. Förderungen und Hilfen für Eigentümer

Wer freiwillig Maßnahmen zur Klimaanpassung umsetzt, kann bundesweit auf verschiedene Förderprogramme zurückgreifen, z. B.:

  • Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung
  • Zuschüsse für Regenwassermanagement & Zisternen
  • KfW-Förderungen für energetische Maßnahmen mit Klimaeffekt

Auch die Stadt Kassel berät zu Begrünung, Entsiegelung und hitzeschützenden Baumaßnahmen. In manchen Fällen gibt es Zuschüsse, z. B. über das Förderprogramm „Kassel macht grün“.

(Quelle: www.kassel.de > Umwelt & Klima > Begrünung & Anpassung)

4. Warum jetzt handeln sinnvoll ist

Städte wie Kassel erleben zunehmend heiße Sommer mit über 35 °C – gleichzeitig nehmen Starkregenereignisse zu. Eigentümer, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, profitieren gleich mehrfach:

  • langfristiger Werterhalt der Immobilie
  • geringere Kosten für Wasserschäden oder Hitzeschutz
  • bessere Versicherbarkeit
  • Förderung und Beratung verfügbar – noch freiwillig, bald verpflichtend?

Tipp: Wer Neubau oder Sanierung plant, sollte Begrünung, Entwässerung und Hitzeschutz jetzt mitdenken – bevor es zur Auflage wird.

Fazit

Das Klimaanpassungsgesetz bringt neue Verantwortung für alle – auch für private Eigentümer. In Kassel wird das Thema bereits aktiv umgesetzt. Wer sich vorbereitet, schützt seine Immobilie, profitiert von Förderung – und leistet einen Beitrag zum Stadtklima.

Stefan Traut
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