Veröffentlicht am
12.10.2025
von Stefan Traut

Digitale Bauanträge 2025: Weniger Bürokratie beim Hausbau?

Digitale Bauanträge 2025: Weniger Bürokratie beim Hausbau?
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Langwierige Genehmigungsverfahren gehören zu den größten Hindernissen beim Bauen. Viele Unterlagen, mehrfacher Postversand, fehlende Transparenz – all das verzögert Projekte. Mit der Digitalisierung des Bauantrags wollen Bund und Länder den Prozess vereinfachen. 2025 ist ein Schlüsseljahr: In Hessen können Bauanträge erstmals flächendeckend digital eingereicht werden.

Hintergrund: Warum digitale Bauanträge?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) treiben den digitalen Bauantrag als Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) voran.
Ziel ist es,

  • Bauanträge vollständig digital einzureichen,
  • medienbruchfreie Kommunikation zwischen Antragstellenden, Bauämtern und Fachbehörden zu ermöglichen,
  • und Verfahren transparenter und schneller zu gestalten.

Rechtsgrundlage: § 1 OZG 2.0 verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.

Stand der Umsetzung 2025

Deutschlandweit

Viele Bundesländer haben bereits Pilot- oder Teilportale eingeführt. Vollständig digitale Verfahren befinden sich in Ausbau oder Testbetrieb, z. B. in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Andere Länder arbeiten noch an der technischen Integration.
(Quelle: digital-servicebund.de, bmwsb.bund.de)

Hessen im Fokus

  • Das Land Hessen hat zum 1. April 2025 den digitalen Bauantrag über das Bauportal Hessen (auch: DigiBauG) eingeführt.
  • Über das Portal können Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung (HBO) digital eingereicht werden – sofern die zuständige Kommune angeschlossen ist.
  • Das Portal wird von ekom21 betrieben und ist über service.hessen.de erreichbar.
  • Das Hessische Wirtschaftsministerium berichtet, dass erste digitale Anträge bereits erfolgreich bearbeitet wurden.
  • In Kommunen wie Frankfurt am Main oder dem Main-Kinzig-Kreis wird das Verfahren seit 2024/25 aktiv genutzt und weiter ausgebaut.

(Quellen: wirtschaft.hessen.de, ekom21.de, mkk.de, bauaufsicht-frankfurt.de)

Vorteile für Bauherren und Planer

  • Zeitersparnis: Dokumente können direkt hochgeladen werden, Postlaufzeiten entfallen.
  • Transparenz: Der Bearbeitungsstatus ist digital abrufbar.
  • Fehlerreduktion: Pflichtfelder und Formulartemplates verringern Nachforderungen.
  • Rechtssicherheit: Die Registrierung im Bauportal ersetzt die handschriftliche Unterschrift (digitale Legitimation nach HBO).
  • Nachvollziehbarkeit: Alle Schritte sind digital dokumentiert.

In Hessen ist das Verfahren laut Ministerium nutzerfreundlich aufgebaut; erste Kommunen berichten über vereinfachte Abläufe.
(Quelle: wirtschaft.hessen.de)

Herausforderungen

  • Uneinheitliche Systeme: Nicht alle Kommunen sind bereits technisch eingebunden; Schnittstellen werden schrittweise vereinheitlicht.
  • Digitale Kompetenzen: Schulungen für Mitarbeiter*innen sind erforderlich.
  • Rechtliche Vorgaben: Einige Landesbauordnungen müssen noch angepasst werden, um Schriftformerfordernisse und Signaturpflichten digital abzubilden.
  • Datenschutz & IT-Sicherheit: Sichere Übertragung großer Planungsdateien bleibt anspruchsvoll.

Bedeutung für Kassel und Nordhessen

  • Im Raum Kassel ist die Einführung des digitalen Bauantrags in Vorbereitung. Der Anschluss an das landesweite Bauportal Hessen ist vorgesehen, erste Tests laufen.
  • Bauaufsichtsbehörden in Nordhessen – etwa im Schwalm-Eder-Kreis oder in Waldeck-Frankenberg – sollen bis Ende 2025 schrittweise folgen.
  • Für Bauherren heißt das: Noch nicht überall ist die Online-Einreichung möglich, aber die Umstellung schreitet sichtbar voran.

Handlungsempfehlungen für Bauherren

  1. Teilnahme prüfen: Über service.hessen.de oder direkt bei der Kommune.
  2. Digitale Unterlagen vorbereiten: Bauzeichnungen, Nachweise, Antragsformulare möglichst in PDF-/XML-Formaten.
  3. Im Bauportal registrieren: Digitale Legitimation ersetzt Unterschrift.
  4. Rückfragen früh klären: Klären, ob bestimmte Nachweise (z. B. Statik, Brandschutz) weiterhin physisch einzureichen sind.
  5. Erfahrungen teilen: Rückmeldungen helfen, den digitalen Ablauf weiter zu verbessern.

Fazit

Der digitale Bauantrag ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau. 2025 markiert für Hessen den Durchbruch: Über das Bauportal Hessen können erstmals Bauanträge landesweit digital eingereicht werden – ein großer Fortschritt für Bauherren und Verwaltungen. Dennoch gilt: Die Umsetzung erfolgt schrittweise, und noch sind nicht alle Kommunen angeschlossen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über den Stand in Ihrer Kommune und bereiten Sie digitale Unterlagen vor – das spart Zeit, Wege und beschleunigt Ihr Bauvorhaben.

Stand: September 2025. Bitte aktuelle Informationen auf wirtschaft.hessen.de und service.hessen.de beachten.

Quellen

  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Digitaler Bauantrag Hessen startet am 1. April 2025 – wirtschaft.hessen.de
  • ekom21: Bauportal Hessen – zentrale Onlineplattform für Bauanträge – ekom21.de
  • Stadt Frankfurt am Main, Bauaufsicht: Digitale Bauanträge und Werbeanlagenverfahren – frankfurt.de
  • Main-Kinzig-Kreis: Digitaler Bauantrag im Testbetrieb – mkk.de
  • Bundesministerium des Innern / BMWSB: Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG) – bmwsb.bund.de, digitale-verwaltung.de

Stefan Traut
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