Veröffentlicht am
14.10.2025
von Stefan Traut

Mieterstrom 2025: Was wirklich gilt – Chancen und Grenzen für Vermieter

Mieterstrom 2025: Was wirklich gilt – Chancen und Grenzen für Vermieter
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Einordnung

Beim Mieterstrom wird Solarstrom vom eigenen Dach direkt an Bewohner*innen eines Mehrparteienhauses geliefert; nur Überschüsse gehen ins Netz. Der Betrieb fällt unter das EEG – inklusive spezifischem Mieterstromzuschlag. Die jeweils gültigen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur und sie gelten abhängig vom Inbetriebnahmedatum der PV-Anlage. Für Anlagen, die zwischen 1. August 2025 und 31. Januar 2026 ans Netz gehen, liegen die Zuschläge laut Bundesnetzagentur bei rund 2,6 ct/kWh bis 10 kW, rund 2,4 ct/kWh bis 40 kW und rund 1,6 ct/kWh bis 1 MW (exakt in der BNetzA-Tabelle). Damit lässt sich die Wirtschaftlichkeit seriös planen – ohne pauschale Versprechen. Bundesnetzagentur+1

Was sich 2025 ändert – Solarspitzengesetz in der Praxis

Seit 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz (EnWG/EEG-Änderungen). Wesentlich für Mieterstromprojekte sind vor allem technik- und netzbezogene Regeln:

  • Ohne intelligentes Messsystem/steuerbare Technik dürfen neue Anlagen zunächst maximal 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, bis die Steuerbarkeit nachgerüstet ist.
  • Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt für neue Anlagen ab bestimmten Größen temporär die Vergütung; die Stunden werden an die Förderdauer angehängt („Nachvergütung“), sodass langfristig kein Nachteil entsteht.
    Diese Punkte betreffen auch Mieterstrom-PV, weil sie EEG-Anlagen sind – Planer sollten die Mess- und Steuertechnik früh mitdenken. Bundesrecht+2Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein+2

Wirtschaftlichkeit – realistisch betrachten

Die EEG-Mieterstromzuschläge kommen zusätzlich zu Ihren Erlösen aus Direktlieferung an Mieter und ggf. Einspeisevergütung. Wie hoch der Vorteil am Ende ist, hängt von Eigenverbrauchsquote, Dachgröße, Mess-/Steuerkosten, Verwaltung und den lokalen Strompreisen ab. Pauschale Preisversprechen („X ct/kWh in Kassel“) sind unseriös – sinnvoller sind Bandbreitenrechnungen auf Basis der BNetzA-Werte und Ihrer Objektparameter. Die EEG-Umlage ist seit 1. Januar 2023 abgeschafft; das erleichtert Mieterstrom weiterhin. Bundesnetzagentur+1

Recht & Ablauf – was Vermieter beachten sollten

Mieterstrom bleibt ein reguliertes Energiegeschäft mit Erleichterungen: Betreiber benötigen ein belastbares Mess-/Abrechnungskonzept (oft mit Dienstleister), müssen die Anlage ordnungsgemäß melden (u. a. MaStR) und die EEG-Vorgaben zum Mieterstrom erfüllen. Das Szenario 2025: Gesetzgeber und Ministerien betonen, dass Mieterstrom durch Solarpaket I/II vereinfacht und skaliert werden soll – Planungs- und Meldeprozesse sind vielerorts bereits verschlankt, bleiben aber anlagen- und netzbetreiberabhängig. co2online+1

Kassel/Nordhessen – pragmatisch vorgehen

Für Mehrfamilienhäuser in Kassel und Umgebung kann Mieterstrom 2025 wirtschaftlich tragfähig sein, insbesondere bei guter Dachfläche und hohem Eigenverbrauch (z. B. ≥ 30–50 %). In der Praxis bewährt sich:

  1. Vorprüfung (Dach, Statik, Verschattung, Zählerplatz),
  2. Wirtschaftlichkeitsrechnung mit aktuellen BNetzA-Zuschlägen,
  3. Mess-/Steuerkonzept mit Smart-Meter-Planung (60 %-Regel beachten),
  4. Dienstleisterangebot vergleichen (Abrechnung, Portal, Reporting),
  5. Netzbetreiber-Prozess früh klären (Fristen, technische Vorgaben).
    So lassen sich Projekte sauber aufsetzen – ohne böse Überraschungen bei Einspeisegrenzen oder Messkosten. Bundesverband Solarwirtschaft

Fazit

Mieterstrom 2025 ist solide planbar, wenn Sie sich an die veröffentlichten Zuschlagswerte halten und die Solarspitzengesetz-Pflichten (Messsystem, 60 %-Einspeisegrenze, Umgang mit Negativpreisen) einpreisen. Für Vermieter in Kassel/Nordhessen entsteht damit echtes Potenzial, das jedoch eine nüchterne Kalkulation statt pauschaler Versprechen verlangt.

Stand: Oktober 2025. Bitte die jeweils aktuellen BNetzA-Bekanntmachungen und Netzhinweise prüfen.

Quellen

  • Bundesnetzagentur – EEG-Förderung / Fördersätze (Mieterstrom) & Hinweise für Solaranlagen. Bundesnetzagentur+1
  • Bundesnetzagentur – Vergütungssätze Aug 2025–Jan 2026 (XLS-Tabelle mit Mieterstromzuschlägen). Bundesnetzagentur
  • EEG (konsolidiert, Stand 25.02.2025) – § 48a Mieterstromzuschlag. clearingstelle-eeg-kwkg.de
  • Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Solarspitzengesetz), in Kraft ab 25.02.2025. Bundesrecht
  • Verbraucherzentrale SH / pv-magazine – 60 %-Einspeisegrenze & Vergütung bei negativen Preisen (Praxis-Erläuterungen). Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein+1
  • co2online – Überblick Mieterstrom 2025 (Schnellcheck, Prozesspunkte). co2online
Stefan Traut
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