Klimageld ab 2025: Was bedeutet es für Immobilienbesitzer?
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Dafür wurden in den letzten Jahren schrittweise CO₂-Preise auf fossile Energieträger eingeführt – für Heizung, Warmwasser und Verkehr. Das führt zu steigenden Kosten, soll aber klimafreundliche Investitionen anregen. Damit die Belastung für Bürgerinnen und Bürger sozial abgefedert wird, plant der Bund ab 2025 die Auszahlung eines Klimageldes. Dieses soll Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung direkt an die Bevölkerung zurückgeben.
Für Eigentümerinnen und Vermieterinnen stellt sich die Frage: Welche Folgen hat das für Heizkosten, Sanierungen und Mietverhältnisse?
Was ist das Klimageld?
Das Klimageld ist eine pauschale Rückzahlung pro Kopf, finanziert aus den Einnahmen des nationalen Emissionshandels (BEHG). Es ist also kein Zuschuss für einzelne Investitionen, sondern eine Umverteilung der CO₂-Einnahmen. Ziel ist, dass klimafreundliches Verhalten sich lohnt – wer wenig CO₂ verursacht, profitiert real.
Die Auszahlung soll über die Steuer-Identifikationsnummer automatisiert erfolgen. Laut Bundesfinanzministerium wird das System 2025 technisch startklar sein; erste Auszahlungen könnten im Laufe des Jahres folgen.
Nach aktuellem Stand (Herbst 2025) ist vorgesehen:
- Betrag: etwa 130–150 € pro erwachsener Person und Jahr, Kinder die Hälfte.
- Auszahlung: voraussichtlich über das „Klimageldkonto“ beim Bund.
- Ziel: Entlastung bei steigenden CO₂-Preisen (Heizen, Verkehr).
CO₂-Preis: Höherer Druck auf Gebäude
Parallel steigt der CO₂-Preis 2025 weiter. Nach dem Energie- und Klimafonds (EKF) wird der nationale Zertifikatspreis von 30 €/t (2024) auf 40 €/t CO₂ erhöht, 2026 auf 50 €/t. Das betrifft vor allem Heizöl- und Gasverbrauch – also Eigentümer älterer, unsanierter Gebäude.
Ein Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit Gasheizung (20.000 kWh/a) verursacht rund 4 Tonnen CO₂. Bei 40 €/t entstehen 160 € Mehrkosten im Jahr allein durch CO₂-Bepreisung.
In Mehrfamilienhäusern werden diese Kosten anteilig auf Mieter umgelegt – seit 2023 gilt dafür das Stufenmodell der CO₂-Kostenaufteilung:
- energetisch schlechte Gebäude: Vermieter tragen bis zu 95 % der Kosten,
- energetisch gute Gebäude: Mieter tragen den größten Teil.
Damit wird der Druck erhöht, Gebäude zu sanieren – nicht nur aus Klimagründen, sondern auch finanziell.
Chancen und Herausforderungen für Eigentümer
Für Haus- und Wohnungseigentümer*innen bedeutet das Klimageld zunächst keine direkte Förderung, aber eine politische Signalwirkung: Wer modernisiert, spart künftig doppelt – weniger Energieverbrauch und geringere CO₂-Kosten.
Viele Experten sehen das Klimageld als „Rückgrat der sozialen Akzeptanz“ der Energiewende: Es soll Belastung und Anreiz ausgleichen. Für Eigentümer mit modernen Heizsystemen (Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie) könnte sich die Bilanz positiv entwickeln, da ihre CO₂-Belastung sinkt, sie aber denselben Pro-Kopf-Bonus erhalten.
Für Vermieter*innen wird die Berechnung komplexer: Die CO₂-Kostenaufteilung muss in Nebenkostenabrechnungen korrekt erfasst werden, und energetische Modernisierungen wirken sich direkt auf diese Verteilung aus.
Auswirkungen auf Kassel und Nordhessen
In Nordhessen sind viele Bestandsgebäude noch mit Gas oder Öl beheizt. Steigende CO₂-Preise treffen daher viele Eigentümer unmittelbar. Gleichzeitig bietet die Region gute Voraussetzungen für Umstellungen auf erneuerbare Wärme:
- Das Kasseler Fernwärmenetz wird schrittweise ausgebaut und soll bis 2035 klimaneutral arbeiten.
- Förderprogramme wie LEA Hessen – Wärmewende im Quartier unterstützen Beratungen und Investitionen.
- Für ländliche Gebiete gibt es zusätzliche Förderung für Wärmepumpen und Pelletheizungen.
Für Eigentümer, die in den nächsten Jahren modernisieren, kann das Klimageld ein Ausgleich sein – es federt zumindest einen Teil der steigenden Betriebskosten ab.
Politischer Kontext
Das Klimageld war politisch mehrfach verschoben worden, weil technische Voraussetzungen fehlten. 2025 wird es erstmals umgesetzt – zunächst in vereinfachter Form. Das Bundesfinanzministerium und das BMWK betonen, dass es langfristig jährlich ausgezahlt werden soll, sobald das digitale System etabliert ist.
Parallel plant die Bundesregierung, die CO₂-Preise jährlich anzupassen, um Planungssicherheit zu schaffen. Das Klimageld bleibt dabei ein zentrales Instrument, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern – besonders im Gebäudesektor, wo Sanierungsdruck und Energiekosten am stärksten wirken.
Fazit
Das Klimageld bringt 2025 erstmals spürbare Entlastung – aber keine Lösung für steigende Energiekosten im Gebäudebereich. Es ist ein sozialpolitischer Ausgleich, kein Ersatz für Sanierung oder Investition. Wer energetisch modernisiert, profitiert langfristig doppelt: weniger Emissionen, niedrigere Betriebskosten und denselben Pro-Kopf-Bonus wie alle.
Für Eigentümer*innen in Kassel heißt das: Der Weg führt klar Richtung klimaneutrales Heizen. Das Klimageld ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt auf diesem Pfad.
Prüfen Sie Ihren Energieverbrauch und planen Sie Sanierungsmaßnahmen jetzt – wer CO₂ spart, hat beim Klimageld nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen.
Stand: Oktober 2025. Bitte aktuelle Veröffentlichungen des BMWK und der Bundesnetzagentur prüfen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium (BMF): Klimageld – Konzept und Auszahlungssystem 2025 – bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Nationaler Emissionshandel – Preisentwicklung 2025–2027 – bmwk.de
- Umweltbundesamt: CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern – umweltbundesamt.de
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Einnahmenbericht 2025 – Nationaler Zertifikatehandel – dehst.de
- LEA Hessen: Förderprogramme Wärmewende im Quartier – lea-hessen.de
- Stadt Kassel: Fernwärmeausbau und Klimaplan Kassel 2035 – kassel.de


