Wohnraumschutz 2025: Was Eigentümer und Mieter in Kassel wissen sollten
Wohnraum ist knapp, Mieten steigen – viele Bundesländer und Städte verschärfen daher die Regeln gegen Zweckentfremdung. Während Hamburg und Nordrhein-Westfalen bereits umfassende Instrumente nutzen, fehlt in Hessen ein eigenes Wohnraumschutzgesetz. Für Eigentümerinnen und Mieterinnen in Kassel stellt sich die Frage: Welche Regelungen gelten aktuell, und was könnte in Zukunft relevant werden?
Aktuelle Rechtslage in Hamburg, NRW und Schleswig-Holstein
- Hamburg: Das dortige Wohnraumschutzgesetz zählt zu den strengsten in Deutschland. Leerstand ist nur für eine begrenzte Zeit zulässig, Zweckentfremdung (z. B. als Ferienwohnung) bedarf einer Genehmigung. Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden. Da sich Details zuletzt mehrfach geändert haben, empfiehlt es sich, aktuelle Informationen direkt bei der Stadt Hamburg einzusehen.
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Seit März 2025 gilt die neue Mieterschutzverordnung in 57 Städten (darunter Köln, Bonn, Düsseldorf). Sie verschärft die Mietpreisbremse, begrenzt Mieterhöhungen durch die Kappungsgrenze und schützt stärker bei Umwandlung in Eigentum. Zusätzlich wurde die Wohnraum-ID eingeführt: Wer über Plattformen wie Airbnb vermietet, benötigt diese Kennung. Viele Kommunen sehen zudem eine 90- bzw. 180-Tage-Grenze für Kurzzeitvermietungen pro Jahr vor.
- Schleswig-Holstein (SH): Mit dem Wohnraumschutzgesetz (shWoSchG, seit Juni 2024) haben Kommunen nun die Möglichkeit, Zweckentfremdung zu untersagen oder einzuschränken. Damit wird der Schutz von Wohnraum landesweit vereinheitlicht.
Situation in Hessen und Kassel
- Keine landesweite Regelung: Hessen kennt bislang kein eigenes Wohnraumschutzgesetz.
- Kommunale Instrumente: Städte wie Kassel können dennoch über Bauordnungsrecht und Wohnungsaufsicht einschreiten – etwa bei Verwahrlosung, Leerstand oder Umnutzung zu gewerblichen Zwecken.
- Mögliche Entwicklungen: Erfahrungen aus Hamburg, SH und NRW zeigen, dass ein landesweites Gesetz auch in Hessen mittelfristig denkbar wäre. Kassel könnte bei zunehmendem Druck über eine Zweckentfremdungssatzung nachdenken.
Schritt-für-Schritt-Check für Eigentümer und Mieter in Kassel
- Rechtslage prüfen: Gibt es in Kassel Satzungen zur Zweckentfremdung?
- Nutzungsänderung anmelden: Ferienwohnung, Monteurzimmer oder Büronutzung können genehmigungspflichtig sein.
- Leerstand vermeiden: Länger leerstehende Wohnungen können ins Visier der Wohnungsaufsicht geraten.
- Kurzzeitvermietung im Blick behalten: Auch ohne Landesgesetz kann Kassel lokale Auflagen erlassen.
- Entwicklungen beobachten: Vorbilder aus SH oder NRW könnten Blaupause für künftige Regelungen sein.
Fazit
Wohnraumschutzgesetze sind 2025 ein zentrales Instrument gegen Wohnraummangel. Während Hamburg, NRW und SH bereits vorangehen, bleibt Hessen noch zurückhaltend. Für Kasseler Eigentümer und Mieter bedeutet das: aktuelle Regelungen prüfen, kommunale Entwicklungen beobachten – und bei Zweckentfremdung rechtzeitig klären, welche Pflichten bestehen.
Handlungsimpuls:
Eigentümer in Kassel sollten geplante Nutzungsänderungen frühzeitig mit der Stadt abklären, Mieter*innen haben ein Interesse daran, mögliche neue Regelungen im Blick zu behalten. So lassen sich Konflikte vermeiden und Chancen frühzeitig nutzen.
Stand: August 2025. Bitte aktuelle Bedingungen bei der Stadt Kassel oder dem Land Hessen prüfen.
Quellen
- Mieterschutzverordnung NRW (www.mhkbd.nrw)
- Wohnraumschutzgesetz Schleswig-Holstein (www.schleswig-holstein.de)
- Informationen zur Zweckentfremdung – Deutschlandweiter Überblick (www.deutschland-monteurzimmer.de)
- Wohnraumschutzgesetz Hamburg (www.hamburg.de, immolina.de)