Veröffentlicht am
30.7.2025
von Stefan Traut

Elementarschadenversicherung 2025 – Kommt die Pflicht für Hausbesitzer?

Elementarschadenversicherung 2025 – Kommt die Pflicht für Hausbesitzer?
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Hochwasser in Süddeutschland, Starkregen in NRW, vollgelaufene Keller auch in Nordhessen – Extremwetter trifft mittlerweile jedes Bundesland. Die Schäden sind enorm, die Versicherungsquote niedrig. Deshalb wird 2025 intensiver denn je über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung diskutiert. Was würde das für Eigentümer bedeuten? Und wie ist der aktuelle Stand?

1. Was ist eine Elementarschadenversicherung überhaupt?

Die Elementarschadenversicherung schützt Hausbesitzer vor Schäden durch Naturgefahren wie:

  • Überschwemmung durch Starkregen
  • Hochwasser
  • Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen
  • Erdbeben oder Vulkanausbruch

Aktuell ist diese Absicherung nicht verpflichtend. Sie kann ergänzend zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden – wird aber von vielen Eigentümern nicht genutzt.

In Deutschland sind nur rund 52 % aller Gebäude gegen Elementargefahren versichert (Stand: 2024, Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

2. Diskussion 2025: Pflichtversicherung – ja oder nein?

Nach den Hochwassern im Juni 2024 hat die Politik erneut den Ruf nach einer Pflichtversicherung laut werden lassen. Im Gespräch ist:

  • eine verpflichtende Versicherung mit Grundschutz
  • ein Modell mit Eigenanteil + staatlicher Rückdeckung
  • Informations- und Beratungspflicht durch Versicherer

Die Justizministerkonferenz der Länder sprach sich bereits im März 2025 mehrheitlich für eine bundesweite Lösung aus. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit ein Modell mit sozial gestaffelten Prämien (Quelle: www.gdv.de / Tagesschau.de).

3. Was bedeutet das für Eigentümer konkret?

Noch ist keine Pflicht beschlossen – aber Eigentümer sollten vorbereitet sein. Vor allem, weil:

  • die Versicherbarkeit vom Standort abhängt (z. B. ZÜRS-Zonen – Hochwasserrisiko)
  • Banken beim Neubau oder Kauf zunehmend Versicherungsschutz verlangen
  • Schäden ohne Versicherung nicht ersetzt werden – auch nicht durch staatliche Hilfen

In Regionen wie Kassel oder Baunatal, wo Starkregen regelmäßig auftritt (z. B. 2017, 2021), ist der Schutz sinnvoll. Besonders betroffen: Hanglagen (Harleshausen, Dönche), Altbaukeller und schlecht entwässerte Grundstücke.

4. Was kostet so eine Versicherung?

Die Kosten hängen ab von:

  • Lage und Risikozone
  • Gebäudeart und -wert
  • gewählter Selbstbeteiligung

Beispiel:

  • freistehendes Einfamilienhaus, mittleres Risiko (ZÜRS-Zone 2)
  • ca. 200–300 € pro Jahr zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung

5. Empfehlungen: Jetzt schon absichern?

Wer in gefährdeten Gebieten wohnt oder baut, sollte nicht auf eine Pflicht warten:

  • Versicherungsschutz prüfen und ggf. ergänzen
  • Beratung bei Verbraucherzentrale oder regionalem Makler einholen
  • Rückstauschutz und bauliche Maßnahmen (z. B. Kellerabdichtung, Entwässerung) umsetzen

Fazit

Ob Pflicht oder nicht: Der Schutz vor Extremwetter wird 2025 zur zentralen Frage für Eigentümer. In Regionen wie Kassel ist der Handlungsbedarf real. Wer sich frühzeitig informiert, kann Risiken reduzieren – und sich gegen hohe Schäden absichern.

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Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
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