Veröffentlicht am
14.4.2025
von Stefan Traut

Gebäude-Energie-Gesetz 2025 – Was ändert sich für Eigentümer?

Gebäude-Energie-Gesetz 2025 – Was ändert sich für Eigentümer?
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Seit dem 1. Januar 2025 ist die überarbeitete Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringt das neue Gesetz zahlreiche Änderungen – von Vorgaben für Heizungen über Nachrüstpflichten bis hin zu höheren Anforderungen bei Sanierungen. Wir erklären, was jetzt gilt und worauf Eigentümer achten müssen.

Was ist neu bei der KfW-Förderung 2025?

Das GEG 2025 zielt darauf ab, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken. Eine zentrale Änderung ist die Verpflichtung zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei Neuinstallationen. Das betrifft insbesondere Öl- und Gasheizungen, die nur noch unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden dürfen (Quelle: www.bmwk.de).

Zudem gelten strengere Effizienzvorgaben für Neubauten, und bei umfassenden Sanierungen müssen nun Mindeststandards beim Energieverbrauch eingehalten werden. Wer nicht nachrüstet, riskiert Bußgelder oder Einschränkungen bei der Nutzbarkeit.

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Übergangsfristen und Ausnahmen – was bleibt möglich?

Für viele bestehende Gebäude gibt es Übergangsregelungen: Eigentümer können z. B. defekte Heizungen bis Ende 2044 noch mit fossilen Brennstoffen ersetzen, sofern sie technisch nicht anders sanierbar sind. Kommunale Wärmepläne, die bis spätestens 2028 vorliegen müssen, bestimmen künftig maßgeblich, ob z. B. Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse als Heizlösung zulässig sind.

Außerdem sind Härtefallregelungen vorgesehen – etwa bei übermäßiger finanzieller Belastung oder fehlender technischer Umsetzbarkeit. Für ältere Eigentümer (über 80 Jahre) gelten ebenfalls Ausnahmen bei Pflichtmaßnahmen.

Förderungen und finanzielle Unterstützung

Um die Umsetzung des GEG 2025 sozial verträglich zu gestalten, stellt die Bundesregierung umfangreiche Fördermittel bereit. Über Programme der KfW und BAFA können Eigentümer Zuschüsse für Heizungstausch, Dämmmaßnahmen oder energetische Komplettsanierungen beantragen (Quelle: www.bafa.de).

Beispiel: Der Austausch einer alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe kann mit bis zu 70 % der Investitionskosten bezuschusst werden – abhängig von Haushaltseinkommen, Gebäudezustand und Heiztechnik (Quelle: www.kfw.de).

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Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten

Eigentümer sollten jetzt prüfen:

  • Welche Heiztechnik in ihrer Immobilie verbaut ist
  • Welche Nachrüstpflichten oder Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren anstehen
  • Ob Fördermittel beantragt werden können, bevor gesetzliche Fristen ablaufen

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch zertifizierte Energieberater hilft dabei, Maßnahmen strategisch zu planen – und wird selbst mit bis zu 80 % gefördert (Quelle: www.bafa.de).

Gerade bei älteren Häusern, wie sie in vielen Gegenden Nordhessens typisch sind, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Wer unsicher ist, welche Technik verbaut ist oder was gefordert wird, kann sich auch bei lokalen Energieberatern oder Immobilienexperten Rat holen – oft genügt schon ein gemeinsamer Blick auf Baujahr und Heizanlage, um Klarheit zu schaffen.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz 2025 bringt klare Anforderungen, aber auch neue Chancen für Eigentümer. Wer sich rechtzeitig informiert und Fördermittel nutzt, kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern aktiv in den Werterhalt und die Zukunftssicherheit seiner Immobilie investieren. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – damit die Umstellung gelingt.

Sie haben Fragen zur Umsetzung des GEG 2025 in Ihrer Immobilie?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern bei Analyse, Planung und Umsetzung im Raum Kassel und Umgebung.

Hinweis

Stand: April 2025. Bitte prüfen Sie aktuelle gesetzliche Vorgaben bei offiziellen Stellen wie www.bmwk.de, www.kfw.de oder www.bafa.de.

Stefan Traut
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