Neue Grundsteuer 2025 – Gibt es Änderungen für Eigentümer?
Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer bundesweit. Die meisten Eigentümer haben inzwischen ihren neuen Bescheid erhalten – doch vielerorts herrscht Unsicherheit: Muss ich mehr zahlen? Kann ich Widerspruch einlegen? Und gibt es neue Entwicklungen für Hessen und Kassel?
1. Worum geht es bei der Grundsteuerreform?
Die Grundsteuer wurde reformiert, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Seit Januar 2025 wird sie nun nach neuen Bewertungsverfahren erhoben. Ziel: gerechtere Besteuerung von Grundbesitz.
Jedes Bundesland durfte ein eigenes Modell umsetzen. In Hessen gilt das sogenannte Flächen-Faktor-Modell:
Grundsteuer = Fläche × Äquivalenzzahl × Lage-Faktor × Hebesatz der Gemeinde
(Quelle: www.finanzamt.hessen.de)
2. Auswirkungen für Eigentümer – wer zahlt jetzt mehr?
Ob die Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Grundstücksgröße und Gebäudefläche
- Lagewert laut Bodenrichtkarte
- Hebesatz der Kommune (Kassel: 600 % Stand 2025)
- bisheriger Einheitswert
Erste Auswertungen zeigen:
- In städtischen Lagen mit hoher Nachfrage (z. B. Kassel-Mitte, Wehlheiden) steigt die Belastung leicht.
- In Randlagen oder kleineren Gemeinden bleibt sie häufig konstant oder sinkt.
Beispiel Kassel:
Eine 100 m² große Eigentumswohnung in mittlerer Lage zahlt künftig rund 30–50 € mehr pro Jahr – je nach Gebäudeanteil und Grundstücksbewertung.
3. Was tun bei falschem Bescheid?
Viele Bescheide wurden auf Grundlage automatisierter Daten (z. B. Bodenrichtwert, Baujahr, Fläche) erstellt. Wer falsche Angaben entdeckt, kann:
- innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen
- ggf. Nachweise (Bauunterlagen, Kaufvertrag) beifügen
- Rücksprache mit Steuerberater oder Eigentümerverband halten
Tipp: Auch die Stadt Kassel bietet Unterstützung über das Steueramt – insbesondere bei Abweichungen oder Verständnisfragen zur Fläche (Quelle: www.kassel.de > Grundsteuer).
4. Wichtige Fragen für Vermieter & Käufer
Für Vermieter gilt: Die Grundsteuer kann weiter über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden – allerdings nur in der tatsächlichen Höhe, nicht pauschal.
Wer eine Immobilie kaufen will, sollte künftig Grundsteuer-Bescheide einsehen, um die jährliche Zusatzbelastung zu kennen. Auch Banken prüfen diese zunehmend bei Finanzierungen.
Fazit
Die neue Grundsteuer bringt moderate Veränderungen – aber nicht für alle. Wer in städtischer Lage wohnt, muss mit einer Erhöhung rechnen, andere profitieren von günstigeren Werten. Wichtig ist, den eigenen Bescheid zu prüfen und bei Bedarf zu handeln.
Sie haben Fragen zur neuen Grundsteuer in Kassel oder Umgebung?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung und stellen bei Bedarf den Kontakt zu Experten her.
Stand: Mai 2025. Für aktuelle Informationen: www.finanzamt.hessen.de, www.kassel.de, www.grundsteuerreform.de