Veröffentlicht am
8.9.2025
von Stefan Traut

Reform des Baurechts 2025: Weniger Bürokratie für Bauprojekte in Nordhessen?

Reform des Baurechts 2025: Weniger Bürokratie für Bauprojekte in Nordhessen?
Stefan Traut
Immobilienexperte der HNA
Inhaber Traut Immobilien
Inhaltsverzeichnis:

Langwierige Verfahren und komplizierte Vorschriften gelten als Hauptbremse für den Wohnungsbau. Mit der Reform des Baugesetzbuchs 2025 will der Bund Prozesse beschleunigen und Kommunen mehr Handlungsspielraum geben. Parallel zeigt Baden-Württemberg mit einer eigenen Landesbauordnungsreform, wie Landesrecht Verfahren erleichtern kann. Was bedeutet das für Eigentümer*innen und Bauherren in Kassel?

Bundesebene: BauGB-Novelle und „Bau-Turbo“

  • § 246e BauGB („Bau-Turbo“): Seit 2025 können Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten zeitlich befristet (bis Ende 2030) von bestimmten planungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um schneller Wohnraum zu schaffen – auch ohne bestehenden Bebauungsplan.
  • § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3b BauGB: Neue Ausnahmen erleichtern Nachverdichtungen, Aufstockungen und Anbauten.
  • Gesetzespaket 2025: Ziel ist die Halbierung von Prozesszeiten, u. a. durch digitale Verfahren und eine „Genehmigungsfiktion“ (automatische Genehmigung, wenn die Verwaltung nicht fristgerecht entscheidet).

Kritik: Umweltverbände und die Architektenkammer NRW warnen, dass durch schnellere Verfahren Umwelt- und Klimaschutzauflagen zu kurz kommen könnten und neue Bauflächen kaum mobilisiert werden.

Baden-Württemberg: Landesbauordnung als Vorbild

  • Die neue Landesbauordnung (LBO) trat am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Ziel: „Vom Kontrollrecht zum Ermöglichungsrecht“ – weniger Standards, mehr Freiräume.
  • Genehmigungsfiktion: Liegen vollständige Unterlagen vor, startet die Frist. Wird innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, gilt das Bauvorhaben als genehmigt.
  • Typengenehmigungen: Standardisierte Bauvorhaben können einmal geprüft und anschließend mehrfach genutzt werden.
  • Widerspruchsverfahren entfällt: Entscheidungen können nur noch gerichtlich überprüft werden – das spart Zeit.

Nutzen: Mehr Tempo, weniger Kosten – vorausgesetzt, Bauämter nutzen die neuen Freiheiten aktiv.

Folgen für Kassel und Nordhessen

  • Die bundesweiten Änderungen gelten auch in Hessen. Damit sind Nachverdichtungen und vereinfachte Genehmigungen rechtlich möglich.
  • Hessen hat bisher keine eigene LBO-Reform – Verfahren bleiben daher anspruchsvoll, auch wenn das BauGB mehr Spielräume eröffnet.
  • Für Kassel bedeutet das: Wer Bauvorhaben plant, sollte prüfen, ob neue Ausnahme- und Beschleunigungsregelungen greifen.

Schritt-für-Schritt-Check für Bauherren in Kassel

  1. Rechtslage prüfen: Welche Änderungen aus §§ 31, 34, 246e BauGB sind auf Ihr Projekt anwendbar?
  2. Vollständige Unterlagen einreichen: Nur so startet die Frist für eine Genehmigungsfiktion.
  3. Kommunikation mit Bauamt: Fragen, ob digitale Verfahren oder vereinfachte Prüfungen schon genutzt werden.
  4. Typengenehmigungen prüfen: Falls standardisierte Bauweisen geplant sind, kann dies Kosten und Zeit sparen.
  5. Qualitätssicherung beachten: Trotz vereinfachter Verfahren bleiben Brandschutz, Statik und Energieeffizienz zentrale Vorgaben.

Fazit

Die Baurechtsreform 2025 markiert einen Paradigmenwechsel: weg von komplexen Vorgaben, hin zu mehr Flexibilität und Tempo. Während Baden-Württemberg mit seiner LBO zeigt, wie radikal Bürokratieabbau wirken kann, profitieren auch Bauherren in Kassel von neuen BauGB-Spielräumen. Entscheidend ist jetzt, wie schnell Behörden die Reform umsetzen.


Wer 2025 in Kassel ein Bauprojekt plant, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Bauamt suchen und gezielt auf die neuen rechtlichen Möglichkeiten verweisen – so lassen sich Zeit und Kosten sparen, ohne Kompromisse bei der Qualität.

Stand: September 2025. Bitte aktuelle Entwicklungen im BauGB und bei der Stadt Kassel verfolgen.

Quellen

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: BauGB-Novelle 2025, § 246e („Bau-Turbo“) – bmwsb.bund.de
  • Deutscher Bundestag: Beschlusstexte BauGB-Reform 2025 – bundestag.de
  • Baufachzeitung: Änderungen in § 31, § 34 BauGB – baufachzeitung.de
  • Taylor Wessing / weka.de: Überblick Gesetzespaket „Bauturbo“ – taylorwessing.com, weka.de
  • Architektenkammer NRW: Kritik an Beschleunigungsmaßnahmen – aknw.de
  • Landesregierung Baden-Württemberg: LBO-Reform ab 28. Juni 2025 – baden-wuerttemberg.de
  • Staatsanzeiger BW: Genehmigungsfiktion und Typengenehmigungen – staatsanzeiger.de
  • VOELKER & Partner: Fachkommentar LBO BW – voelker-gruppe.de

Stefan Traut
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